AGB
Angebote
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend, wenn wir nicht ausdrücklich die Dauer unserer Bindung im Angebot selbst schriftlich festhalten.
Lieferung/Preis/Parität
Unsere Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer ab unserem Lager. Die Versendung der Ware an den vom Käufer bestimmten Ort erfolgt auf Gefahr und Kostendes Käufers. Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware geht mit der Verladung auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung mit unseren Fahrzeugen erfolgt.
Höhere Gewalt
Lieferungen erfolgen, falls nicht anders vereinbart, innerhalb der vereinbarten Lieferzeit. Von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen sind wir entbunden bei Ausbruch eines Krieges, Mobilmachung, Inkrafttreten von Aus- und Einfuhrverboten, Beschlagnahmen oder solchen gleichzusetzenden Maßnahmen in- und ausländischer Stellen oder feindlicher Anordnungen. Wenn im In- oder Ausland Umstände eintreten, durch die wir im Bezug von Rohmaterial, in der Fabrikation, in der Lieferung oder in der Verladung behindert sind, hierzu gehören insbesondere: alle Schwierigkeiten im Bezug von Rohstoffen, Aufruhr, Streiks, Streikmaßnahmen, Arbeiteraussperrungen, Maschinenbruch, sonstige Betriebsstörungen, Brennstoff- und Energiemangel, Wagenmangel, Behinderung oder Einstellung der Schifffahrt, sonstige Verladungs- oder Beförderungsschwierigkeiten in dem Bezug der Rohstoffe oder im Versand der Ware - können wir die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Behinderung oder eines Teiles derselben hinausschieben, oder die Lieferzusage ganz oder teilweise als aufgehoben erklären.
Mängelrüge
Beanstandungen der Beschaffenheit oder des Gewichtes der von uns gelieferten Ware sind unverzüglich nach Eintreffen der Ware am Ablieferungsplatz im Bestimmungsort durch Telex oder Telegramm unter Bestätigung mittels eingeschriebenen Briefes unter Beischluss einer bahnamtlichen Tatbestandsaufnahme bei Waggonlieferung oder einer Bestätigung des Frachtführers (Spediteur) bei LKW-Lieferung zu erheben. Gewichtsbeanstandungen werden nur dann von uns anerkannt, wenn eine amtliche Nachwaage auf einer Gleiswaage, einer Brückenwaage, einer Dezimalwaage oder einer bahnamtlich anerkannten Privatwaage erfolgt und sich Gewichtsdifferenzen ergeben, die nicht dem österreichischen Maß- und Eichgesetz entsprechen. Verarbeitung oder Weiterverkauf unserer Ware gilt vorbehaltlich etwaiger Ersatzansprüche als Genehmigung und Abnahme. Rücklieferungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig.
Zahlung.
Die Zahlung hat sofort netto Kassa gegen Übergabe der Rechnung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden 8% Verzugszinsen über der jeweiligen Nationalbankrate verrechnet. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die Zurückbehaltung der Kaufsumme und Abzüge irgendwelcher Art sind nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung schriftlich anerkannt haben oder hierüber ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Zur Annahme von Wechseln und unbestätigten Schecks sowie Verrechnungsschecks sind wir ohne Vereinbarung nicht verpflichtet. Haben wir uns vor oder nach Lieferung zur Verwendung von Schecks und Wechseln bereit erklärt, werden diese nur zahlungshalber hereingenommen. Das gilt auch, wenn ein Wechsel zum Selbstdiskont überlassen wird. Alle Zahlungen, für die wir dem Käufer mit unserer Unterschrift als Aussteller oder Indossant versehene Wechsel zum Selbstdiskont zurückreichen, gelten erst dann als Kaufpreiszahlung, wenn der Käufer diese Wechsel eingelöst hat und wir aus der Wechselhaftung befreit sind. Die Annahme von Wechseln kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass sie bei der Nationalbank rediskontfähig sind.
Zahlungsverzug
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so können wir entweder Erfüllung und Schadenersatz wegen Verspätung begehren oder vom Vertrag zurücktreten und die sofortige Herausgabe der gelieferten Ware fordern, wobei uns der Käufer alle wie immer gearteten Schäden zu ersetzen hat, insbesondere Verdienstentgang und eine allfällige Wertminderung der Ware.
Kreditwürdigkeit des Käufers
Wir sind berechtigt, Lieferungen unserer Waren dann zu verweigern, falls berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen oder sich der Käufer mit einer Zahlung aus einer früheren Lieferung im Rückstand befindet.
Zahlungseinstellung des Käufers
Stellt der Käufer seine Zahlungen ein, lässt er einen Scheck oder Wechsel zu Protest gehen oder treten dem gleich zu erachtende Umstände ein, sind wir berechtigt, jederzeit von einzelnen oder allen noch nicht abgewickelten Verträgen ganz oder teilweise ohne Nachfrist zurückzutreten, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Eigentumsvorbehalt
Wir verkaufen und liefern unsere Waren ausnahmslos unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Käufer, oder wenn im Auftrag des Käufers an einen Dritten geliefert wird, auf diesen über, wenn der Käufer den gesamten Kaufpreis bezahlt einschließlich allfälliger Nebenverpflichtungen gezahlt hat oder zahlungshalber übernommene Wechsel und Schecks eingelöst, und alle damit verbundenen Spesen gedeckt sind. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware an einen Dritten vor vollständiger Bezahlung, so tritt der Käufer gleichzeitig mit dem Verkauf die aus der Veräußerung entstehende Forderung gegen seinen Abnehmer an uns ab. In diesem Fall scheidet die Forderung aus dem Vermögen des Käufers endgültig aus. Wir ermächtigen jedoch den Käufer, auf seinen Namen, jedoch für unsere Rechnung, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die eingezogenen Gelder sind vom Käufer an uns sofort weiterzuleiten, bis unsere eigenen Forderungen samt Nebengebühren voll getilgt sind. Wir sind berechtigt, diese stille Zession der Forderungen des Käufers an uns jederzeit gegen Abnehmer des Käufers offenzulegen und die abgetretenen Forderungen ab diesem Zeitpunkt im eigenen Namen einzuziehen. Der Käufer verpflichtet sich, uns nach Aufforderung sofort eine richtige vollständige Liste seiner an uns abgetretenen Außenstände zu übergeben, entsprechende Buch-vermerke an den einzelnen Kundenkonten und den Debitorenlisten vorzunehmen und uns in alle Geschäftsunterlagen dieser Verpflichtungen Einsicht zu gewähren.
Erfüllungsort/Gerichtsstand
Beiderseitiger Erfüllungsort für Zahlung ist Zell an der Pram, für Lieferungen Ort der Verladung.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Besonders schriftliche Vereinbarungen gehen den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vor, diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gehen den Bestimmungen für den Geschäftsverkehr an der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien vor; als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
Datenverarbeitung
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten, wie insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt sind oder bekannt werden elektronisch gespeichert und verarbeitet werden und zum Zweck des Gläubigerschutzes an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870 oder sonstige Gläubigerschutzverbände übermittelt und überlassen werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, wie z.B. Adressverlage, Direktwerbeunternehmen etc. erfolgt nicht!